{"id":97,"date":"2014-08-14T16:46:53","date_gmt":"2014-08-14T14:46:53","guid":{"rendered":"http:\/\/herste.de\/wp\/?page_id=97"},"modified":"2015-02-18T19:57:12","modified_gmt":"2015-02-18T18:57:12","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/herste.de\/heimatverein\/?page_id=97","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>des Heimatvereins Herste e. V.<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n<strong>Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der im Jahre 1992 gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen Heimatverein Herste e. V.<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Bad Driburg-Herste.<\/li>\n<li>Sein Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li>Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Brakel unter der Nr. 327 eingetragen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a72<\/strong><br \/>\n<strong>Zweck und Gebiet des Vereins<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein bezweckt die F\u00f6rderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und der Heimatgeschichte, des heimatlichen Brauchtums einschlie\u00dflich Sprache und Liedgut, des Denkmal-, Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes. Dabei erstrebt er, \u00dcberliefertes und Neues sinnvoll zu vereinen, zu pflegen und weiterzuentwickeln, damit Kenntnis der Heimat, Verbundenheit mit ihr und Verantwortung f\u00fcr sie in der Bev\u00f6lkerung des Arbeitsgebietes des Vereins auf allen daf\u00fcr in Betracht kommenden Gebieten geweckt, erhalten und gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vortrags Veranstaltungen f\u00fcr jedermann, heimatkundliche Wanderungen und Fahrten f\u00fcr jedermann, Anlage und Unterhaltung eines Archivs sowie Anlage und Betreuung von Wanderwegen und Biotopen, Zusammenk\u00fcnfte, in denen Brauchtum, Sprache und Liedgut gepflegt werden, besondere Veranstaltungen und Ma\u00dfnahmen, die das Augenmerk der \u00d6ffentlichkeit auf die vom Verein verfolgten Zwecke lenken, Zusammenarbeit mit dem Westf\u00e4lischen Heimatbund, dem der Verein angeschlossen werden kann, und dessen Untergliederungen sowie mit sonstigen Vereinigungen, K\u00f6rperschaften und Organisationen, die gleiche oder \u00e4hnliche Zwecke verfolgen, sollen insbesondere gefordert werden.<\/li>\n<li>Das Arbeitsgebiet des Vereins umfasst das Gebiet der Gemeinde Herste sowie sein Umland.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a73<\/strong><br \/>\n<strong>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fallt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Bad Driburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung im Arbeitsgebiet des Vereins zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong> Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen Einzelmitglieder und korporative Mitglieder sein. Einzelmitglieder sind nat\u00fcrliche und juristische Personen des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts. Korporative Mitglieder sind sonstige Vereinigungen des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts sowie Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nde.<\/li>\n<li>Mitglied des Vereins wird man durch Aufnahme in den Verein. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus, \u00fcber den der Vorstand entscheidet.<\/li>\n<li>Wer sich um den Verein oder seine Ziele besonders verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung oder Ausschluss.<\/li>\n<li>Der Austritt kann nur zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich, sp\u00e4testens bis zum 1. Dezember des Jahres mitzuteilen.<\/li>\n<li>Mitglieder, die die Interessen des Vereins erheblich sch\u00e4digen, k\u00f6nnen ausgeschlossen werden, nachdem ihnen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Vorstand eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung zu entscheiden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a75<\/strong><br \/>\n<strong> Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder haben das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, dort ihr Stimmrecht auszu\u00fcben und sich unabh\u00e4ngig davon in Vereinsangelegenheiten an den Vorstand zu wenden. Sie haben Anrecht auf alle Vorteile, die der Verein aus eigener Kraft zu leisten vermag. Sie haben insbesondere Anspruch darauf, dass der Verein sie nach Kr\u00e4ften bei der Arbeit f\u00fcr die Erreichung des Vereinszwecks unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen erworben.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ziele und Zwecke des Vereins nach Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen und bis zum 28.02 eines jeden Jahres seinen Beitrag an die Vereinskasse zu leisten.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/li>\n<li>\u00dcber H\u00f6he des Betrags entscheidet die Generalversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a76<\/strong><br \/>\n<strong> Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<\/h3>\n<ol type=\"a\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a77<\/strong><br \/>\n<strong> Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen sind entweder ordentliche oder au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet wenigstens einmal im Jahr statt und zwar nach M\u00f6glichkeit im ersten Vierteljahr.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes statt oder wenn sie von mindestens 1\/10 der Mitglieder schriftlich beantragt werden.<\/li>\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom dem\/der Vorsitzenden oder bei seiner\/ihrer Verhinderung von seinem\/ihrem Stellvertreter\/in schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen und geleitet. K\u00f6nnen weder der\/die Vorsitzende noch sein\/ihr Stellvertreter\/in die Mitgliederversammlung einberufen oder leiten, tritt das lebens\u00e4lteste Vorstandsmitglied an ihre Stelle.<\/li>\n<li>Die Einladungen zur Mitgliederversammlung sollen mindestens 14 Tage vorher den Mitgliedern zugegangen sein. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens 3 Tage vorher bei dem die Versammlung einberufenden Vorstandsmitglied schriftlich eingereicht werden. In der Versammlung gestellte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen m\u00fcndlich begr\u00fcndet werden. Eine sofortige Beschlussfassung \u00fcber solche Antr\u00e4ge findet statt, wenn zuvor ihre Dringlichkeit beschlossen worden ist. Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins sind davon ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Einberufung ist vom Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung festzustellen.<\/li>\n<li>Jedes Vereinsmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme; Vertretung ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes<br \/>\nb) Entgegennahme des Kassenberichts<br \/>\nc) Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nd) Entlastung des Vorstands<br \/>\ne) Wahl des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nf) Festsetzung der Beitr\u00e4ge und Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/>\ng) Entscheidung \u00fcber den Widerspruch bei Ausschluss eines Mitgliedes<br \/>\nh) Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes<br \/>\ni) Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>Vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Kassenf\u00fchrung durch zwei Kassenpr\u00fcfer zu pr\u00fcfen<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n<strong> Vorstand<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus<br \/>\na) dem\/der Vorsitzenden<br \/>\nb) dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\nd) dem\/der Kassenwart\/in<br \/>\ne) dem jeweiligen Ortsheimatpfleger im Gebiet des Vereins<br \/>\nf) 3 Beisitzern<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Leitung der Wahl obliegt dem von der Mitgliederversammlung bestimmten Vereinsmitglied. Jedes Vereinsmitglied, das freiwillig vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, soll sein Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers, l\u00e4ngstens bis zum Ablauf der Wahlperiode, weiterf\u00fchren.<\/li>\n<li>Vorstandssitzungen sind vom Vorstand nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen so oft einzuberufen, wie es die Vereinsgesch\u00e4fte erfordern. Die Einberufung hat auch zu erfolgen, wenn mindestens 3 Mitglieder des Vorstandes dies schriftlich verlangen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist, andernfalls ist eine neue Sitzung anzuberaumen, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Vertretung der Vorstands\u00acmitglieder ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist der\/die Vorsitzende, bei seiner\/ihrer Verhinderung der\/die Stellvertreter\/in, der\/die Schriftf\u00fchrer\/in und der\/die Kassenwart\/in, diese Vier, sind nach jeder Neuwahl, im Vereinsregister einzutragen und vertreten den Verein im Sinne der Satzung und ihrer pers\u00f6nlichen Aufgaben innerhalb ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein. Vertr\u00e4ge, die der Verein abschlie\u00dfen will, zum Beispiel; Miet-, Pacht-, Kauf- oder sonstige Vertr\u00e4ge, m\u00fcssen von zwei der vier Unterschriftsberechtigten unterzeichnet sein um ihre Rechtsg\u00fcltigkeit zu erlangen.<\/li>\n<li>Der Vorstand leitet die Gesch\u00e4fte des Vereins, insbesondere f\u00fchrt er die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus. Er ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung Vorbehalten sind. Insbesondere beschlie\u00dft er \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge, den Ausschluss eines Mitgliedes und Antr\u00e4ge auf Beitragserm\u00e4\u00dfigung im Einzelfall.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a79<\/strong><br \/>\n<strong> Aussch\u00fcsse<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Zur Bearbeitung st\u00e4ndiger oder einzelner besonderer Aufgaben des Vereins k\u00f6nnen Arbeitsaussch\u00fcsse gebildet werden. Ihre Mitglieder werden vom Vorstand berufen. Ihre Amtsdauer endet mit der Erledigung der ihnen gestellten Aufgabe.<\/li>\n<li>Die Aussch\u00fcsse w\u00e4hlen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. F\u00fcr die Aussch\u00fcsse gilt \u00a78 Ziff. 3 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a710<\/strong><br \/>\n<strong> Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Amtsdauer des Vorstandes 2 Kassenpr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie haben allj\u00e4hrlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung das Kassenwesen des Vereins zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n<strong> Ehrenamtliche T\u00e4tigkeit<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Jede T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein ist ehrenamtlich.<\/li>\n<li>Mitgliedern des Vereins kann jedoch Ersatz der nachgewiesenen Auslagen, die sie im Interesse des Vereins gemacht haben, gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong> \u00a712<\/strong><br \/>\n<strong> Versammlungsleitung. Wahlen, Beschlussfassungen und Sitzungsniederschriften<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen werden vom dem\/der Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit vom dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet.<br \/>\nSind beide verhindert, so \u00fcbernimmt das an Lebensalter \u00e4lteste Vorstandsmitglied die Leitung.<\/li>\n<li>Abstimmungen bei Wahlen und \u00fcber Antr\u00e4ge jeder Art erfolgen offen, sofern nicht die H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder eine geheime Zettelwahl verlangt.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. Stimmenthaltungen werden dabei nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Tritt bei Wahlen Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Los.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>\u00dcber Versammlungen von Organen des Vereins ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das insbesondere Beschl\u00fcsse, das Ergebnis von Wahlen, aber auch wichtige Diskussionspunkte enthalten soll. Es ist vom dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in oder bei seiner\/ihrer Verhinderung durch ein von der Versammlung jeweils zu w\u00e4hlendes Mitglied anzufertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>\u00a713<\/strong><br \/>\n<strong> Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist dem zust\u00e4ndigen Kreisheimatpfleger sowie den Verb\u00e4nden und Vereinigungen mitzuteilen, denen der Verein angeh\u00f6rt. Die Aufl\u00f6sung sollte auch der zust\u00e4ndigen politischen Gemeinde mitgeteilt werden.<\/p>\n<h3><strong>\u00a714<\/strong><br \/>\n<strong> Inkrafttreten<\/strong><\/h3>\n<p>Diese Satzung ist am 18.09.1992 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Ihre Eintragung im Vereinsregister ist am 21.12.1992 erfolgt.<\/p>\n<p>Unterschrieben wurde die Satzung von den Gr\u00fcndungsmitgliedern:<br \/>\nFranz-Josef Oeynhausen<br \/>\nG\u00fcnter Lau\u00dfmann<br \/>\nWilhelm K\u00f6sters<br \/>\nJosef Tewes<br \/>\nWilhelm Rehermann<br \/>\nRegina Auge<br \/>\nMargarete Menne<br \/>\nFerdinand N\u00fcsse<\/p>\n<p>Abschrift der Vereinssatzung vom 04. Januar 2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Heimatvereins Herste e. 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